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Produktdetails:
Zahlung und Versand AGB:
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Herstellen: | Yokogawa | Modell: | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, d |
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Art der Ware: | Differenzdrucktransmitter | Prozessverbindungen: | mit einem weiblichen Prozessanschluss von 1/2 NPT |
Einrichtung: | Horizontale Rohrleitung und linksseitige Hochdruckleitung | Verstärkergehäuse: | Aluminiumgusslegierung |
Integraler Indikator: | Digitale Anzeige | Versandgewicht: | 4 KILOGRAMM |
Hervorheben: | EJA110E-DMS4J-912DB Yokogawa Differenzdruckübertrager,YoKogawa-Differenzdruckgeber,Yokogawa-Druckübertrager |
Einzelheiten des Produkts:
Hersteller: Yokogawa
Produktnummer Die Angabe des Zulassungsdatums ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu finden.
Typ des Produkts: Differentialdrucktransmitter
Allgemeine
Der leistungsstarke Differenzdruckmessgerät EJA110E ist mit einem Einzelkristall Silizium-Resonanzsensor ausgestattet und eignet sich zur Messung des Flüssigkeits-, Gas- oder Dampfflusses sowie des Flüssigkeitsniveaus.Dichte und Druck. EJA110E liefert ein Gleichstromsignal von 4 bis 20 mA, das dem gemessenen Differenzdruck entspricht.Sein genauer und stabiler Sensor kann auch den statischen Druck messen, der auf dem integralen Indikator angezeigt oder über BRAIN oder HART-Kommunikation aus der Ferne überwacht werden kann.Weitere wichtige Funktionen sind schnelle Reaktion, Fernsteuerung mittels Kommunikation und Selbstdiagnose.PROFIBUS PA und 1 bis 5 V Gleichspannung mit HART (Low Power) Protokolltypen sind ebenfalls erhältlichDie Modelle der EJA-E-Serie in ihrer Standardkonfiguration, mit Ausnahme der Fieldbus-, PROFIBUS- und Low-Power-Typen, sind für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nach SIL 2 zertifiziert.
Modell- und Nachschlagcodes
Typ: EJA110E = Differentialdruckabnehmer
Ausgangssignal: D = 4 bis 20 mA Gleichstrom mit digitaler Kommunikation (BRAIN-Protokoll)
Messspanne (Kapsel): M = 1 bis 100 kPa (4 bis 400 inH2O)
Getränkte Teile:
Abdeckflansche und Prozessanschluss: ASTM CF-8M
Kapsel: Hastelloy C-276 *2 (Diaphragma), F316L SST, 316L SST (andere)
Kapseldichtung: Teflon beschichtet 316L SST
Einleitung und Ableitung: 316 SST
Prozessanschlüsse: 4 = mit 1/2 NPT weiblicher Prozessanschluss
Schrauben und Muttern: J = B7 Kohlenstoffstahl
Installation: 9 = Horizontale Rohrleitung und linkseitige Hochdruckleitung
Verstärkergehäuse: 1 = Aluminiumlegierung
Elektrische Verbindung: 2 = 1/2 NPT weiblich, zwei elektrische Anschlüsse ohne Blindstecker
Integraler Indikator: D = Digitale Anzeige
Montagehalter: B = 304 SST 2-Zoll-Rohrhalter, flacher Typ (für horizontale Rohre)
Verwandte Modelle:
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in der Kategorie "Fahrzeuge" der Richtlinie 2008/57/EG fallen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Betrieb sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die in der Union in Verkehr gebracht werden. |
EJX110A-EMS5G-919DB/KS21/D4 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für alle Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
EJX110A-EMS4G-919DB/KU22/N4 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
EJX110A-EMS4J-919EN/KU22/M11/T13 | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
EJX110A-EMS5G-92DDN/KU22/D3/T13 | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
EJX110A-FHS5G-914DJ/KS26/M01/T13/D1 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
EJX110A-FMS5G-914DJ/KS26/M01/T13/D3 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 vorgesehenen Maßnahmen werden in den folgenden Bereichen angewandt: |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt sind. | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. | Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten nicht für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von E-Mail-Daten. | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in den folgenden Fällen verwendet: | Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind, sondern für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat in Betrieb sind. |
EJA118E-FMSCG-919DB-WA43C1SW00-2A24/X2/M2W/T58 | Die EJA430E-DBS4J-917DB/KF22 |
EJA118E-FMSCG-919DB-WA13C1SW00-1A2A/X2/M2W/T52 | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie nicht in Anhang I der Richtlinie 2014/65/EU enthalten sind. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufzunehmen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Mitgliedstaat in Betrieb ist. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Angabe von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung der erforderlichen Daten. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. |
EJA118E-FHSCG-919DN-WA23C2SW00-BA2A/KS26/T56 | Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Ausrüstungsgütern. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in der Tabelle 1 aufgeführt. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten sind für die Zwecke der Erfassung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthaltenen Daten zu verwenden. | Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführt. |
Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vorgesehenen Maßnahmen werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt. | Die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgenommen. |
Einführung in die Firma:
Achievers Automation Limited verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung auf dem Markt der industriellen Automation, spezialisiert auf den Weiterverkauf von Fabrikversiegelten Sonden, Sensoren, DCS, Isolatorbarriere, HMI, PLC, Adapter,Profibus-Anschluss und Kabel von Marken wie BENTLY NEVADA, Endress+Hauser, YOKOGAWA, MTL, Allen-Bradley, Pepperl+Fuchs, Rosemount, ASCO, Schneider, Lenze, Pro-face, Mitsubishi, Omron, Lenze, Delta, Honeywell, Siemens und etc. Wenn Sie eine Anfrage haben,Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren..
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